Nach Ostern wird der Bundestag über die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 102 Tage beraten

BERLIN Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat in Verhandlungen mit dem Bundesarbeitsministerium erreicht, dass aufgrund der Corona-Pandemie auch dieses Jahr die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet wird. Das wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Konkret: Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen. Die Maßnahme ist einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln. Denn insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus sind die Landwirte auf Arbeitskräfte angewiesen. Schon heute importiert Deutschland rund 70 Prozent Obst und rund 60 Prozent Gemüse. Andererseits wird durch die geringere Personalfluktuation das Infektionsrisiko verringert.

Bundesministerin Klöckner sieht dies als Beitrag der Pandemiebekämpfung. Außerdem soll somit auch die Versorgung der Bevölkerung mit frischem heimischem und regionalem Obst und Gemüse trotz Corona sichergestellt werden. Allerdings, so Frau Klöckner, darf dies keine Dauerregelung werden.

Um sicherzustellen, dass kurzfristig Beschäftigte auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, soll für diese Beschäftigten eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des Arbeitnehmers eingeführt werden. Als privat krankenversichert soll ein kurzfristig Beschäftigter auch gelten, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist.

Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungs-zeiten der Beschäftigten erhalten. So kann er beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden bzw. wann diese überschritten sind. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.

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